Allgemeine Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen mit der jeweiligen aufgelisteten Kursleiterin des gebuchten Kurses.

Widerrufsrecht

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erklärst Du dich mit folgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen einverstanden.

Ihre Online-Anmeldung ist verbindlich. Ein Widerruf ist per Mail oder Brief innerhalb von 14 Tagen kostenfrei möglich, danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,- € erhoben.

Terminverlegung

Die Hebamme hat das Recht Kurseinheiten aus organisatorischen oder wichtigen privaten Gründen abzusagen oder zu verschieben.

Krankenkassenleistung

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin in Höhe von 15 € pro Stunde á 60 Minuten selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Privatleistungen

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Hinweis zur Entbindung im Krankenhaus Kleve

Melde Dich bitte bei uns in der Praxis an, wenn Du im Krankenhaus Kleve entbinden möchtest! 

Wir legen dann eine Patientenakte für den Kreißsaal an.